Arbeitsvorhaben
Menschenrechte
In den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ werden Menschenrechte als eine wesentliche Grundlage für Krisenprävention und Friedensförderung aufgeführt. Auch in der nationalen Sicherheitsstrategie, der China-Strategie und weiteren leitenden Dokumenten der Bundesregierung wird die Einhaltung der Menschenrechte an zentrale Stelle gestellt. Menschenrechte sind, wie im gerade verabschiedeten 15. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung gezeigt, Querschnittsaufgabe staatlichen Handelns. Für den Bereich der Krisenprävention und Friedensförderung stellt sich allerdings die Frage, ob dieser Anspruch im Blick auf die Leitlinien und darüber hinaus für das außenpolitische Handeln der Bundesregierung vernetzt und operativ eingelöst wird oder ob sich Menschenrechtspolitik eher in einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen widerspiegelt, die für sich als sinnvoll erscheinen, aber nicht in einen Gesamtansatz der Krisenprävention und Friedensförderung operativ eingebettet sind. Dies gilt insbesondere für das Ziel der Bundesregierung, dem Trend zur Einschränkung von Handlungsspielräumen von Zivilgesellschaft, den es in vielen Ländern gibt, entgegenzuwirken und den Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen zu stärken.
In der geplanten Studie der AG mit dem Thema „Menschenrechte und Menschenrechtsmonitoring als integraler Bestandteil von Krisenprävention und Friedensförderung stärken“ widmet sich der Beirat der Frage, ob Menschrechte und die Ergebnisse länderspezifischen Monitorings systematisch bei der strategischen Ausrichtung bilateraler und multilateraler Beziehungen und der Förderung von Einzelmaßnahmen der Bundesregierung berücksichtigt werden – insbesondere im Bereich der Krisenprävention und Friedensförderung.