Stellungnahme
Stärkung der Fähigkeiten für integriertes Friedensengagement – Eckpunkte zu zivilen Planzielen
Um zivile Friedensförderung angesichts zunehmender und immer komplexer werdender Krisen wirksamer zu machen, bedarf es klar definierter, quantitativer Zielvorgaben und Zeitrahmen. Die Intention der Forderung nach solchen zivilen Planzielen – zur Förderung der systematischen, bedarfs- und wirkungsorientierten Fähigkeitenentwicklung der zivilen Konfliktbearbeitung – hat sich vor diesem Hintergrund der Kriseneskalationen in und um Europa sowie des neuen Civilian CSDP Compact (2023) der EU (mit den anstehenden Nationalen Implementierungsplänen) bestätigt. Die Absicht, hierfür personelle Kapazitätsziele zu Teilfähigkeiten im Sinne eines nationalen strategieorientierten und verbindlichen Anspruchsniveaus zu definieren, ließ sich bisher aber nur ansatzweise umsetzen.
Anknüpfend an die Ankündigung des Koalitionsvertrages von 2021 mehr Fachpersonal für zivile Krisenprävention und -management entsenden zu wollen, den damit korrelierenden Aussagen in der Nationalen Sicherheitsstrategie und in Ergänzung des EU Compact 2.0, spricht der Beirat der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung seine Empfehlung zu klar definierten, quantitativen Zielvorgaben und Zeitrahmen aus. Dazu identifiziert der Beirat in dieser Stellungnahme Bedarfs- und Handlungsfelder, welche sich an den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“, dem Civilian CSDP Compact der EU und dem „Konzept für ein integriertes Friedensengagement“ des Auswärtigen Amtes aus 2022 orientieren.