Schutzzonen
Möglichkeiten, Grenzen, Dilemmata

Die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ sind der strategische Rahmen für das friedenspolitische Engagement der Bundesregierung. Handlungsleitend sind der Vorrang für zivile Handlungsoptionen und Prävention, die Einhaltung der Menschenrechte, die ressortübergreifende Kohärenz, kontextspezifische und inklusive Ansätze sowie ein transparenter Umgang mit Risiken. In zunehmend komplexen Konfliktkonstellationen kommt dem Schutz von Zivilist*innen eine besondere Bedeutung zu, für den auch die internationale Gemeinschaft Verantwortung trägt. Vor dem geschichtlichen Hintergrund des Holocausts steht Deutschland besonders in der Pflicht, einen Beitrag zur Verhinderung von Völkermord und Massenverbrechen zu leisten.
Somit sollten auch die Instrumente zum Schutz der Zivilbevölkerung in gewalttätigen Konflikten stärker ins Zentrum der friedens- und sicherheitspolitischen Debatte in Deutschland rücken. Eskaliert ein Konflikt, sind Handlungsoptionen für externe Akteur*innen zur Verhinderung von Massenverbrechen in der Regel begrenzt. Die Einrichtung international überwachter Schutzzonen ist eine Handlungsoption, um zivile Todesopfer zu reduzieren. Das Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect), das einem solchen Eingreifen in einen innerstaatlichen Konflikt zugrunde liegt, verlangt ein Souveränitätsverständnis, das sich über die Verantwortung des Staates gegenüber seinen Bürger*innen definiert. Dies ist ein Grund, weswegen der Einsatz von Schutzzonen auf internationaler Ebene umstritten ist.
Die notwendigen völkerrechtlichen und politischen Abwägungen sowie die Dilemmata bei der Einrichtung und Durchsetzung von Schutzzonen sind Gegenstand dieser Studie. Sie leistet einen Beitrag zur Strategiedebatte zum Schutz der Zivilbevölkerung und gibt deutschen Akteur*innen rechtliche, politische und operative Entscheidungskriterien an die Hand. Die Studie definiert dafür verschiedene Typen von Schutzzonen, analysiert die völkerrechtliche Grundlagen und Legitimation, fasst bisherige Erfahrungen zusammen und definierte im Gespräch mit Fachexpert*innen operative Voraussetzungen. Die Handlungsempfehlungen der Studie richten sich an die Bundesregierung, den Bundestag und die Fachöffentlichkeit.